In unserem Abfall-Lexikon finden Sie nützliche Hinweise rund um die Entsorgung unterschiedlichster Abfälle und Wertstoffe. Was gehört dazu, was nicht? Und wie und wo können diese eigentlich genau entsorgt werden?
Sollten Sie nicht fündig werden, geben Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne Auskunft.
Saubere Aluminiumverpackungen und Alu-Getränkedosen können im entsprechenden Container an der Sammelstelle entsorgt werden.
Verpackungen aus Aluminium wie
Tuben (gut ausgedrückt)
Tierfutterschalen
Menü- und Backschalen
Haushaltalufolie
Getränkedosen
Joghurtdeckel
Tablettenröhrchen
Verbundmaterialien, die nur teilweise Aluminium enthalten, wie
Suppenbeutel u. Ä.
Butterpapier
Tablettenverpackungen
Getränkekartons (Tetrapak)
Kaffeekapseln (separate Sammlung)
leere Farb-, Öl- oder Lackspraydosen
Kaffee- und Tee-Kapseln aus Aluminium können in speziell gekennzeichneten Sammelbehältern in den Entsorgungsparks entsorgt werden.
Wichtig: Bitte achten Sie auf das Recyclingsignet. Kompostierbare Kaffeekapseln dürfen nicht mit den biogenen Abfällen entsorgt werden. Die biogenen Abfälle werden vergärt und nicht kompostiert, darum dürfen kompostierbare Abfälle zum Teil nicht zusammen mit den biogenen Abfällen entsorgt werden.
Verkaufsstellen
Nespresso-Kaffeekapseln
Special-Tea-Kapseln
Kapseln aus Kunststoff oder anderen Materialien
Fremdmaterialien wie Tragtaschen, Glas, Abfall
Batterien und Knopfzellen sowie verbrauchte Akkus können an den Verkaufsstellen (kostenlos) oder in den Entsorgungsparks abgegeben werden.
Wichtig: Akkus und sämtliche Batterien sind Sonderabfälle. Die Verbrennungsrückstände belasten Luft, Wasser und Boden mit hochgiftigen Schwermetallen wie zum Beispiel Quecksilber, Cadmium, Zink, Blei usw. Sie gehören nicht in den Hauskehricht. Akkumulatoren (z. B. Autobatterien) nimmt der Fachhandel oder der Garagist gratis zurück.
Sammelstellen der Verkaufsgeschäfte
alle Batterien aus Haushaltungen
Knopfbatterien
Batterien mit der Aufschrift «quecksilberfrei» (diese enthalten trotzdem meist geringe Mengen an Quecksilber)
Autobatterien
beschädigte oder geblähte Akkus (separat an den Sammelstellen abgeben)
Bitte ausspülen und flach drücken, bevor Sie die Konservendosen zur Sammelstelle bringen.
Tipp: Entfernen Sie zum Flachdrücken Deckel und Boden der Dose! Das hilft, Platz zu sparen.
Wichtig: Lack- oder Farbdosen und nichtmagnetische Stoffe gehören nicht zu den Blechdosen.
Konservendosen aus Weissblech (auch lackierte und bedruckte Dosen)
Blechdeckel von Glaskonserven und -flaschen (z. B. Deckel von Konfitürenglas)
Farbdosen
Öl- und Farbspraydosen
Pfannen
Batterien
Christbäume, gekürzt auf 1,6 m Höhe, können bis Mitte Januar jeweils mit dem Grüngut bis 7.00 Uhr zur Abholung bereitgestellt werden.
Alle elektrischen und elektronischen Geräte samt Zubehör können an den Verkaufsstellen gleichartiger Geräte kostenlos zurückgegeben werden, auch ohne Neukauf und unabhängig der Marke.
Auch die Entsorgungsparks nehmen sämtlichen Elektroschrott von privaten Anlieferern an.
Alle elektrischen und elektronischen Geräte werden auf Bestellung gegen eine Transportgebühr pro Gerät zu Hause abgeholt:
Cargo Domizil AG, Telefon 031 385 93 93
Verkaufsstellen gleichartiger Geräte
Elektro- und Elektronikgeräte aus den Bereichen Büro, Unterhaltung, Haushalt, Bau, Garten, Hobby
Kühl-, Gefrier- und Klimageräte
Druckerpatronen, Tintenpatronen, Toner, Farbbänder
Daten- und Musik-CDs und DVDs
Videokassetten, Musikbänder
Elektro- und Elektronikgeräte aus Industrie und Gewerbe
Getränkekartons (Tetrapak) werden in den Entsorgungsparks Horgen und Wädenswil entgegengenommen.
Getränkekartons (Tetrapak für Milch und Säfte)
sonstiger Karton
beschichteter oder verschmutzter Karton
Papier
In die Container der Sammelstellen gehören Verpackungsgläser getrennt nach Farben.
Blaue, rote oder andere bunte Verpackungsgläser gehören in den Grünglascontainer.
Nur Hohlglas wie
Flaschen
Konfitürengläser
Gewürz- und Gurkengläser
Fensterglas
Autoscheiben
Spiegel
Trinkgläser
Ofenfeste Gratinformen
Porzellan
Keramik
Energiesparlampen
Leuchtstoffröhren (Neonröhren)
Glühbirnen
Grubengut, sogenannte mineralische Abfälle, können in den Entsorgungsparks entsorgt werden.
Defekte, unbrennbare Gegenstände wie
Geschirr
Porzellan
Kristallgläser, Trinkgläser
ofenfestes Kochgeschirr
Spiegel
Steine, Backsteine, Ziegel
Blumenkisten, Tontöpfe, kaputte Blumentöpfe aus Ton, Blähton
Bauschutt in kleinen Mengen
Fensterglas, Autoscheiben
defekte Lavabos und Badewannen
Glasflaschen
Abbruchmaterial von Umbauten usw.
asbesthaltige Abfälle (z. B. Blumenkistli oder Welleternit)
Bitte in Grüngut-Containern am Sammeltag bis 7.00 Uhr am Strassenrand bereitstellen. Die Container müssen die EU-Norm EN 840 erfüllen.
Offene Gebinde (Körbe, Säcke usw.) werden nicht akzeptiert.
Strassensammlung (siehe Entsorgungskalender)
Gartenabfälle wie
Rasen-/Baumschnitt
gemischte Pflanzenreste
Gartenabraum
Laub
Christbäume
Küchenabfälle wie
Rüstabfälle von Gemüse und Obst
alle Speisereste (Käse, Knochen, Brot, Teigwaren)
Eierschalen
Tee- und Kaffeesatz inkl. Filterpapier
Balkon- und Topfpflanzen
Schnittblumen
Wollreste, Federn
Kleintiermist und Streue
Gartenabraumbündel
Schnittgut gebündelt und verschnürt von maximal 160 cm Länge und 20 kg Gewicht (nur Hanf- oder Leinenschnüre verwenden)
keine Drähte
Durchmesser der Äste maximal 6 cm
Kunststoffabfälle
Plastiksäcke
Glas
Metall
Batterien
Papier
kompostierbares Geschirr
Asche
Blähton
kompostierbare Kaffeekapseln
Bitte gefaltet, gebündelt und geschnürt, kompakt in Kartonschachteln oder in Containern am Sammeltag bis 7.00 Uhr am Strassenrand bereitstellen. Bei Benutzung von Containern müssen diese die EU-Norm EN 840 erfüllen.
Karton kann auch ungeschnürt in den Entsorgungsparks abgegeben werden (gebührenpflichtig).
Strassensammlung (siehe Entsorgungskalender)
Früchtekartons
Gemüsekartons
Postpakete
Wellkarton
Schachteln
Verpackungen
Waschmittelkartons (ohne Plastikgriffe, ohne Waschmittelrückstände)
Ordner (ohne Metalleinsätze)
beschichteter oder verschmutzter Karton
Papier
Pizzakartons mit Essensresten
Styropor
Getränkekartons (Tetrapak)
Tiefkühlverpackungen
Bitte in Gebührensäcken am Sammeltag bis 7.00 Uhr bereitstellen. Bei Benutzung von Containern müssen diese die EU-Norm EN 840 erfüllen.
Der Betriebskehricht kann auch ohne Gebührensäcke in mit Chip ausgestatteten Containern (Gebühr nach Gewicht) bereitgestellt werden.
Anmeldung unter 044 718 24 11 oder per E-Mail.
Strassensammlung (siehe Entsorgungskalender)
Haus- und Betriebskehricht wie
Glühbirnen
Hygieneartikel
Katzensand
Kunststoffmaterial
Kunststoffverpackung
Papierschnipsel
Staubsaugerbeutel
Tiefkühlverpackung
Wischgut
Zigarettenstummel
Akku
Aluminium
Batterien
Elektrogeräte
Farben
Geschirr
Glas
Keramik
LED- oder Sparlampen
Medikamente
Metall
Spiegel
PET-Getränkeflaschen
Kunststoff-Flaschen werden an den Verkaufsstellen (z. B. Coop, Migros) oder in den Entsorgungsparks entgegengenommen und der Wiederverwertung zugeführt.
Verkaufsstellen
PE-Milchflaschen
Hohlkörper mit Deckel
PET-Getränkeflaschen
Flaschen aus dem Heimwerker-, Auto- und Gartenbereich (mit Gefahrensymbol)
Becher
Schalen
Beutel (inkl. Nachfüllbeutel)
Tiegel
Tuben
Leuchtstofflampen zählen zum Sonderabfall. Unabhängig von einem Neukauf können sie an den entsprechenden Verkaufsstellen und in den Entsorgungsparks zurückgegeben werden.
Wichtig: Bitte immer unzerbrochen zurückbringen, da sonst giftige Gase austreten. Herkömmliche Glühlampen gehören in den Kehricht.
Verkaufsstellen
Leuchtstoffröhren (Neonröhren)
Energiesparlampen
normale Glühbirnen
Halogenlampen
Möglichst Fremdstoffe wie Plastik und Ähnliches entfernen. Blechdosen gehören in den Blechdosen-Container.
Möbel aus Metall
Haushaltsgegenstände aus Metall (Backformen, Pfannen, Bratschaufeln, Abtropfsiebe, Wäscheständer)
Schrauben und Werkzeuge aus Metall
Metallzäune
Autofelgen ohne Pneus
Velos
Mopeds (mit entleertem Tank)
Rasenmäher
Grill
Weissblechdosen
Aluminiumverpackungen
Elektro- und Elektronikgeräte
Gasflaschen
Feuerlöscher
Blei
Sodaflaschen
Farbeimer
In die Separatsammlung gehören Speiseöl (Öle und Fette tierischer und pflanzlicher Herkunft) und Mineralöl (Motoren- und Getriebeöl).
Wichtig: Altöl darf auf keinen Fall über die Kanalisation entsorgt werden.
Öl in Kleinmengen aus Privathaushalt
Ölmengen grösser als 20 l
Bitte gebündelt und geschnürt am Sammeltag bis 7.00 Uhr am Strassenrand bereitstellen.
Papier kann auch gebündelt in den Entsorgungsparks abgegeben werden.
Strassensammlung (siehe Entsorgungskalender)
Zeitungen
Zeitschriften
Prospekte ohne Beschichtung
Kataloge
Taschenbücher
Bücherseiten ohne Einband
pro Bündel max. 5 kg
Kohlepapier
Hygienepapier
Papierservietten
Haushaltpapier
Windeln
Buchdeckel
Karton
Papierschnipsel (geschreddertes Papier)
Papiertragetaschen
plastikbeschichtetes oder verschmutztes Papier
Getränkekartons (Tetrapak)
Tiefkühlverpackungen
Die weissen Flaschen für Milchgetränke, Kaffeerahm oder Milchdrinks aus dem Kunststoff PE können separat gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt werden. Bei den Verkaufsstellen (z. B. Coop oder Migros usw.) stehen speziell markierte Sammelbehälter.
Verkaufsstellen
weisse Milchgetränke-Verpackungen aus PE (Polyethylen) wie Milchflaschen
diverse Joghurtgetränke-Flaschen
sonstige Verpackungen aus PE wie Flaschen von Kosmetika
PET-Getränkeflaschen
PET-Getränkeflaschen können in den Verkaufsläden in die bereitgestellten Container oder Plastiksäcke geworfen oder in den Entsorgungsparks abgegeben werden.
Tipp: Drücken Sie die PET-Flaschen flach. Das spart Platz.
Verkaufsstellen
leere PET-Getränkeflaschen
Öl- und Essigflaschen aus Kunststoff
andere Kunststoffe
Kunststoffflaschen von Kosmetika, Shampoo, Putzmitteln
PE-Milchflaschen
Pneus müssen einem Händler der entsprechenden Marke zurückgebracht werden. Bei gleichzeitigem Kauf neuer Reifen müssen die Händler Pneus jeder Marke zurücknehmen (kostenpflichtig).
Verkaufsstelle
ausgediente Fahrzeugreifen
Felgen
Sonderabfälle bis max. 20 kg pro Haushalt und Jahr können im Entsorgungspark Horgen oder an den mehrmals jährlich stattfindenden mobilen Sammelaktionen gratis abgeliefert werden.
Wichtig: Sonderabfälle sind Stoffe mit besonders schadstoffreichen Komponenten, die aufgrund ihrer physikalischen und chemischen Eigenschaften für die Umwelt problematisch sind. Sonderabfälle sowie unbekannte Stoffe gehören niemals in den Kehrichtsack, ins WC oder ins Lavabo! Sie müssen von Fachleuten separat entsorgt werden.
Für Sonderabfälle von 20 bis 100 kg aus Privathaushalten ist die Abgabe via Entsorgungspark Horgen möglich (Preis auf Anfrage).
Sonderabfälle über 100 kg oder vom Gewerbe können gegen eine Gebühr direkt in der kantonalen Sonderabfallsammelstelle Hagenholz, Hagenholzstrasse 110, 8050 Zürich, Telefon 044 645 77 77, abgegeben werden.
bis 20 kg Sonderabfallmobil (siehe Termine im Entsorgungskalender) oder Entsorgungspark Horgen
ab 20 kg Entsorgungspark Horgen (Preis auf Anfrage) oder kantonale Sonderabfallsammelstelle Hagenholz
Medikamente
diverse Chemikalien
Farben und Lacke
Holzbehandlungsmittel
Lösungsmittel (Nagellackentferner)
Schädlingsbekämpfungsmittel
Bau- und Bastelhilfsstoffe
Blei
Säure/Lauge
Spraydosen
Quecksilber
Kosmetika
Glühbirnen
Munition und Sprengstoff (kann bei der Polizei abgegeben werden)
Sperrgut kann zusammen mit dem Hauskehricht am Kehrichtsammeltag bereitgestellt werden.
Das Sperrgut muss dazu mit genügend Gebührenmarken versehen werden. Zugelassen sind sperrige, brennbare Einzelstücke (max. 150 x 100 x 100 cm, pro 10 kg eine Sperrgutmarke, max. 20 kg).
Achtung: Abfallsäcke dürfen nicht mit Sperrgut-Gebührenmarken bereitgestellt werden. Bitte benutzen Sie in diesem Fall Gebührensäcken.
Zudem kann Sperrgut auch in den Entsorgungsparks abgegeben werden. In diesem Fall müssen grosse Einzelstücke, wie z.B. Betten, Schränke, Sofas, etc. nicht zerkleinert werden. Einzelstücke wie z.B. ein Boot sind jedoch zu gross und können bei uns nicht entsorgt werden.
Tipps:
Brockenhäuser nehmen gut erhaltene Möbel meist gratis entgegen! In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine/n Abnehmer/in für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.
Bei Neukauf von z. B. Skiern, Klavieren, Möbeln und Teppichen können vergleichbare Waren an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden, und zwar unabhängig von der Marke. Der Handel kann dafür ein Entgelt verlangen. Ohne Neukauf besteht für den Handel keine Rücknahmepflicht.
Sperrige und unnötige Verpackungen können bei der Verkaufsstelle gratis zurückgelassen werden.
Strassensammlung (siehe Entsorgungskalender)
Möbel aus Holz oder Kunststoff
Matratzen
Polstersessel
Teppiche
Spanplatten
Wohnwände
Sonderabfälle
Metall
mineralische Abfälle
Sperriges Verpackungsmaterial aus Styropor kann in den Entsorgungsparks gebührenpflichtig abgegeben werden.
Händler und Hersteller sind verpflichtet, Styropor zurückzunehmen. Für diese Rücknahme kann ein Entgelt erhoben werden.
Verkaufsgeschäfte
Styroporverpackungen von Möbeln oder Elektrogeräten
lose Fills (Chips usw.)
Früchte- und Fleischschalen (diese bestehen aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum)
Fremdmaterialien (wie Plastik, Karton, Schnüre, Holz)
Gut erhaltene Kleider und Schuhe können an den Quartiersammelstellen oder in den Entsorgungsparks abgegeben werden.
Tipp: Kleiderbörsen, Second-Hand-Shops und Brockenhäuser nehmen ebenfalls gut erhaltene Kleider und Schuhe entgegen.
Wichtig: Bitte geben Sie nur brauchbare Kleider und Schuhe in die Sammlung! Schuhe bitte paarweise zusammenknüpfen.
saubere, tragbare Damen-, Herren- und Kinderkleider
Lederbekleidung und Pelze
Schuhe
Tisch-, Bett- und Haushaltswäsche
Unterwäsche und Socken
Gürtel und Taschen
Daunenduvets und -kissen
textilfremde Materialien
stark verschmutzte Kleider oder Haushalttextilien
Textilabfälle
Schnittreste
Matratzen
Sitzkissen
Teppiche
Dämmstoffe
Skischuhe, Schlittschuhe
Inlineskates
Gummistiefel
einzelne Schuhe
Die Entsorgung Zimmerberg betreibt im Auftrag aller Verbandsgemeinden eine regionale Tierkörpersammelstelle (RTK).
Sämtliche Tierkörper, Häute und Felle bis zu einem Gewicht von 200 kg können gratis bei der RTK entsorgt werden. Schlacht- und Fleischabfälle (z.B. Innereien, Knochen, Fett) hingegen sind kostenpflichtig.
In Notfällen werden Anlieferungen nach telefonischer Vereinbarung (044 718 24 20) auch ausserhalb der Öffnungszeiten entgegengenommen. Tierkörper über 200 kg werden von der TMF, www.tmf.ch, (071 932 70 00) direkt abgeholt.
Einzelne tote Haustiere bis 10 kg dürfen auch auf privatem Grund vergraben werden. Sie sind mit mindestens 50 cm Erde zu bedecken.
Regionale Tierkörpersammelstelle Entsorgungspark Horgen
Bis 200 kg
Tierkörper
Fleischabfälle (Innereien, Knochen, Fett), kostenpflichtig
Schlachtnebenprodukte (Häute, Borsten, Federn), kostenpflichtig
Felle
Häute